Auf Anregung der CDU finden im Landtag derzeit Beratungen über das „Gesetz zur Stärkung der Rechte ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz“ statt.
Anders als bei der Feuerwehr erhalten Mitglieder der Rettungsdienste bislang keine Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz, solange es sich nicht ausdrücklich um einen Katastrophenfall handelt. Künftig sollen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auch für Einsatzlagen unterhalb der Katastrophenschwelle vom Arbeitsplatz freigestellt werden. Die Ehrenamtlichen erhalten dann vom Land eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Schadensersatz bei Sachschäden, erklärt Sabine Kurtz. Außerdem will sich das Land künftig an den Kosten der Rettungsorganisationen, für z.B. Ausstattung und Schutzausrüstung der Ehrenamtlichen oder auch für Aus- und Fortbildung, beteiligen.
Sabine Kurtz begrüßt diese Verbesserungen sehr: „Mit der Gesetzesänderung sorgen wir jetzt für einheitliche Regelungen für alle Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz“. Das haben viele von ihnen immer wieder bei mir persönlich eingefordert. Ich freue mich, dass das Land „zusätzlich zu unserem großen Respekt und intensiven Dank“ nun auch diese finanzielle Anerkennung leisten kann.