Die Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz (CDU) freut sich, dass zwei Kommunen in ihrem Wahlkreis von der Genehmigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung profitieren. An der virtuellen Verleihung durch Innenminister Strobl konnte sie teilnehmen.
„Seit 1699 lebt die Waldenserkolonie im Rutesheimer Ortsteil Perouse. Alle Waldenser, die 1699-1701 nach Württemberg kamen, stammten aus dem Chisonetal im italienischen Piemont“ weiß Sabine Kurtz, „durch diese Besonderheit darf sich Perouse ab dem 1 Januar 2022 offiziell umbenennen und die Ortschilder ändern.“ Gleiches gilt auch für Weil der Stadt. Der Begründer der neuzeitlichen Astronomie und Mitbegründer des modernen wissenschaftlichen Denkens Johannes Kepler wurde am 27. Dezember 1571 in Weil der Stadt geboren. „Dieses kulturelle Erbe mache Weil der Stadt zu einem Ort mit Weltbedeutung, schön, dass dies zukünftig auch im Ortsnamen zu erkennen ist“ so Sabine Kurtz
Mit der Änderung der Gemeindeordnung im vergangenen Jahr, wurde auch die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert. Dadurch ist es für die Gemeinden im Land einfacher, neben dem Gemeindenamen eine sonstige Bezeichnung zu führen.
Solche Zusatzbezeichnungen, wie „Waldenserort“ oder „Keplerstadt“ können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils sollen mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in Zukunft deutlicher hervorgehoben werden können. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.
Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.